Informationen zur Therapie
Heilmittelverordnung:
Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Diese wird Ihnen bei Bedarf von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologen, Kieferorthopäden oder auch einem anderen Arzt ausgestellt. Die Therapie wird in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Beachten Sie aber, dass die Heilmittelverordnung 28 Tage nach Ausstellung oder bei Vermerk der Dringlichkeit auch bereits 14 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit verliert. Deshalb sollten Sie diese möglichst erst kurz vor dem ersten logopädischen Behandlungstermin bei Ihrem Arzt abholen.
Termine:
Können Sie bei uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail ausmachen.
Zum ersten Termin bringen Sie bitte mit:
- Heilmittelverordnung
- ggf. Befreiungsausweis von der gesetzlichen Zuzahlung
Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, so bringen Sie auch den Befreiungsausweis zur ersten Therapiestunde mit.
Ab dem 18. Lebensjahr besteht bei gesetzlich Versicherten eine Zuzahlungspflicht von 10,- € sowie 10% des Rezeptwertes. - Kinder und Jugendliche sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit
Privatversicherte
Sollten sich vor Beginn der Therapie bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Rahmen die Kosten der logopädischen Behandlung übernommen werden.
Ablauf
Nach Vereinbarung des ersten Termins erfolgen üblicherweise folgende Schritte:
1. Diagnostik
Erstgespräch mit Fragen zur Vorgeschichte (Anamnese) und gezielte Tests zur Einschätzung des Sprachstandes / Störungsbildes
Feststellung der Diagnose
2. Beratung
Auswertung der Diagnostikergebnisse
Tipps, Hilfestellungen und Informationen bezüglich der Problematik
3. Therapie
Individuelle Therapieplanung und -durchführung
Ggf. Ergänzung der logopädischen Therapie durch interdisziplinäre Zusammenarbeit
Eine Sitzung dauert je nach ärztlicher Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.
Links:
Wir haben ein paar nützliche Links für Sie zusammengestellt.
http://www.dbl-ev.de/
http://www.aphasiker.de/